Tachoprüfung nach StVZO § 57 b/d
Alle Fahrzeuge, die gewerblich ab 3,5 Tonnen im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Es muss regelmäßig der Einbau, Zustand, Arbeitsweise und die Messgenauigkeit überprüft werden.
Egal welchen Fahrtenschreiber Sie verbaut haben. Wir können alle Systeme kalibrieren, instand setzen oder erneuern.
Sollten sie von Werk an keinen Fahrtenschreiber benötigen, ist eine Nachrüstung für uns kein Problem.
Fahrtenschreiber im Überblick:
- analoger Fahrtenschreiber
- digitaler Fahrtenschreiber GEN1
- digitaler Fahrtenschreiber GEN2
Diese Prüfung muss durchgeführt werden:
- alle 2 Jahre
- nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtenschreiber - oder Kontrollgeräteanlage
- bei jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl ( Sensortausch, Getriebetausch...)
- nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges ( Reifenwechsel )
- Änderung des amtlichen Kennzeichens
- beim Halterwechsel des Fahrzeuges
